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Wenn es im Haushalt ohne fremde Hilfe nicht mehr geht...
Wir übernehmen alle Hausarbeiten für Sie. Jedermann kann diese Leistungen in Anspruch nehmen und evtl. nach dem Pflegeversicherungsgesetz oder mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Sprechen sie mit unserer Verwaltungsangestellten Astrid Loy (Telefon 06281 5250-0 oder E-Mail
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). Zusammen mit ihr stellen Sie den Zeitbedarf und die Kosten fest.
Familienpflege
Der Anspruch auf Haushaltshilfe ist in §38 SGB V gesetzlich verankert. Der Zeitaum wird vom behandelnden Arzt oder der Krankenkasse festgelegt.
Die Krankenkasse genehmigt den Einsatz, wenn ein Elternteil ausfällt, z.B. durch:
- Krankheit
- Krankenhaus- oder Kuraufenthalt
- Risikoschwangerschaft
- Entbindung
Unsere Familienpflegerinnen kümmern sich um:
- Betreuung der Kinder
- Betreuung von Angehörigen
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